Nutzungsbedingungen für die DESafe-Website und DESafe-App
Hinweis: Die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen ist die rechtlich maßgebliche Version. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Website und der mobilen Anwendung DESafe ist:
Accentive Heidelberg Services GmbH
Zeiloch 15
76646 Bruchsal
Deutschland
E-Mail: kontakt@desafe-app.de
DESafe ist eine Produkt- und Dienstleistungsmarke der Accentive Heidelberg Services GmbH.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website desafe-app.de sowie der mobilen Anwendung DESafe einschließlich der damit verbundenen Online-Dienste.
Für die Website gelten die Bestimmungen in Teil A, für die DESafe-App die Bestimmungen in Teil B. Die allgemeinen Regelungen in Teil C gelten für beide Angebote, soweit sie ihrem Inhalt nach anwendbar sind.
Für Geschäftskunden können ergänzende oder abweichende vertragliche Vereinbarungen gelten. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
Teil A – Nutzung der DESafe-Website
A.1 Gegenstand der Website
Die Website informiert über DESafe und die angebotenen beziehungsweise geplanten Lösungen. Die dargestellten Informationen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Accentive Heidelberg Services GmbH oder einem entsprechend benannten Vertragspartner beziehungsweise durch einen dafür vorgesehenen Buchungsprozess zustande.
A.2 Produktinformationen
Wir bemühen uns um richtige und aktuelle Inhalte. Funktionen, Leistungsumfang, Verfügbarkeit und technische Ausgestaltung können während der Produktentwicklung geändert oder erweitert werden.
Verbindlich sind die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
A.3 Verfügbarkeit
Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit dieser Website besteht nicht. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken.
A.4 Urheber- und Nutzungsrechte
Inhalte, Gestaltung, Texte, Grafiken, Marken, Produktabbildungen und sonstige Bestandteile dieser Website sind rechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der vorherigen Zustimmung der Accentive Heidelberg Services GmbH oder des jeweiligen Rechteinhabers.
A.5 Externe Links
Diese Website kann Links zu externen Angeboten enthalten. Für deren Inhalte und Datenschutzbestimmungen sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Bei Bekanntwerden konkreter Rechtsverletzungen werden entsprechende Links geprüft und gegebenenfalls entfernt.
A.6 Haftung
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Regelungen in Teil C.
Die auf dieser Website bereitgestellten allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, Gefährdungsbeurteilung oder Prüfung der für den jeweiligen Betrieb geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Teil B – Nutzung der DESafe-App
B.1 Gegenstand und Zweck der Anwendung
DESafe ist eine mobile Softwareanwendung zur Unterstützung der Standortbestimmung und der Information über Gefahrenlagen.
Die App stellt technische Funktionen zur Standortermittlung und -übermittlung, zur Darstellung gemeldeter Gefahrenbereiche sowie ergänzend eine Check-in-Funktion und die Übermittlung von Benachrichtigungen an vom Nutzer oder der Organisation festgelegte Empfänger bereit.
Zu den Funktionen können insbesondere gehören:
- Standortermittlung und Standortaufzeichnung während einer aktivierten Sitzung
- Standortübermittlung an berechtigte Empfänger im Alarmfall
- Darstellung von Gefahrenbereichen und Gefahrenhinweisen
- Übermittlung eigener Gefahrenmeldungen
- Zeitgesteuerte Check-ins und Erinnerungsbenachrichtigungen
- Automatische Auslösung einer Benachrichtigung bei ausbleibender Bestätigung nach den festgelegten Regeln
- Manuelle Auslösung von SOS-Meldungen
- Technische Weiterleitung von Meldungen an hinterlegte Kontakte oder betriebliche Stellen
- Optionale Anbindung externer Sicherheits- und Notrufleitstellen
- Verwaltung von Benutzern, Kontakten und Eskalationsabläufen
DESafe ist ein technisches Informations- und Hilfsmittel. Die Anwendung erbringt selbst keine personelle Überwachungs-, Bewachungs- oder Rettungsleistung und übernimmt keine eigenständige persönliche Obhut für Leben, Gesundheit oder Eigentum der Nutzer.
Die Bereitstellung der Software begründet insbesondere keine Verpflichtung des Anbieters, Nutzer persönlich zu beobachten, den tatsächlichen Eintritt einer Gefahr festzustellen oder selbst Rettungsmaßnahmen durchzuführen.
Die vertraglich geschuldeten technischen Funktionen, gesetzliche Schutzpflichten und die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.
DESafe ersetzt weder eine gesetzlich erforderliche Gefährdungsbeurteilung noch ein gegebenenfalls vorgeschriebenes Personen-Notsignal-System, einen unmittelbaren Notruf oder eine personell besetzte Alarmempfangsstelle.
Die optionale Anbindung einer professionellen Leitstelle richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Sie bedeutet für sich genommen nicht, dass die DESafe-App als normgerechte Personen-Notsignal-Anlage zertifiziert oder für sämtliche Formen gefährlicher Alleinarbeit geeignet ist.
B.2 Vertragsabschluss und Nutzungsberechtigung
Die Nutzung bestimmter Funktionen kann die Einrichtung eines Benutzerkontos und die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen voraussetzen.
Ein Nutzungsvertrag über die App kommt im Rahmen des jeweils angebotenen Registrierungs- oder Buchungsprozesses zustande.
Bei einer betrieblichen Bereitstellung kann die Nutzungsberechtigung aus einem gesonderten Vertrag zwischen dem Anbieter und der jeweiligen Organisation folgen.
Die Nutzung der App ist ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen Funktionen, der vereinbarten Berechtigungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Kostenpflichtige Leistungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Buchungsinformationen oder gesonderten Vereinbarungen.
B.3 Check-in-Funktion und automatische Benachrichtigungen
Die Check-in-Funktion ermöglicht es dem Nutzer, während einer aktivierten Sitzung in zuvor festgelegten Zeitabständen eine Bestätigung abzugeben.
Bleibt eine erforderliche Bestätigung aus, kann DESafe nach Ablauf der eingestellten Fristen und entsprechend den konfigurierten Regeln Warnungen und Benachrichtigungen auslösen.
Die Check-in-Funktion verarbeitet dabei ausschließlich die dafür vorgesehenen technischen Ereignisse und Rückmeldungen.
Ein ausbleibender Check-in ist kein Nachweis für einen tatsächlich eingetretenen Notfall.
Umgekehrt können tatsächliche Notfälle eintreten, ohne dass dies zu einem ausbleibenden Check-in oder einer Alarmierung führt.
Insbesondere erfolgt keine eigenständige zuverlässige Feststellung des körperlichen oder gesundheitlichen Zustands des Nutzers.
Die Check-in-Funktion dient damit der technischen Erkennung definierter Bestätigungsereignisse beziehungsweise deren Ausbleibens und der anschließenden Ausführung festgelegter Benachrichtigungsabläufe.
Eine Garantie für die Erkennung sämtlicher Gefahrensituationen oder die tatsächliche Entgegennahme und Bearbeitung ausgelöster Benachrichtigungen ist damit nicht verbunden.
B.4 Technische Voraussetzungen und Abhängigkeiten
Die ordnungsgemäße Nutzung der DESafe-App setzt ein kompatibles und funktionsfähiges mobiles Endgerät sowie die erforderlichen technischen Rahmenbedingungen voraus.
Hierzu gehören insbesondere:
- Ausreichende Akku- und Energieversorgung
- Funktionsfähige Mobilfunk- oder Internetverbindung
- Erforderliche Standort- und Benachrichtigungsberechtigungen
- Korrekte Geräteeinstellungen
- Kompatibles und funktionsfähiges Betriebssystem
- Verfügbarkeit der erforderlichen externen Kommunikations- und Ortungsdienste
Die Funktionsfähigkeit kann insbesondere beeinträchtigt werden durch:
- Fehlende oder instabile Netzverbindungen
- Funklöcher, Netzüberlastungen und Netzstörungen
- Ausgeschaltete, beschädigte oder entladene Geräte
- Deaktivierte Standortdienste oder Benachrichtigungen
- Energiesparfunktionen oder Hintergrundbeschränkungen des Betriebssystems
- Fehlerhafte oder ungenaue GPS-Positionsbestimmung
- Technische Störungen bei Push-Diensten, SMS-Anbietern oder sonstigen Drittanbietern
- Verzögerungen bei der Datenübertragung und Verarbeitung
- Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle
Auf zahlreiche dieser Umstände hat der Anbieter keinen unmittelbaren Einfluss.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, erfolgreiche Standortbestimmung oder ausnahmslose Zustellung sämtlicher Benachrichtigungen kann aufgrund dieser technischen Abhängigkeiten nicht garantiert werden.
Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen und die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
B.5 Grenzen der Notfall- und Alarmierungsfunktionen
DESafe unterstützt die technische Erkennung bestimmter, zuvor definierter Alarmierungsereignisse und die Übermittlung entsprechender Benachrichtigungen.
DESafe kann jedoch weder die tatsächliche Erkennung jedes Notfalls noch die erfolgreiche Benachrichtigung eines Alarmempfängers oder das rechtzeitige Eintreffen von Hilfe garantieren.
Eine ausgelöste Alarmierung bedeutet insbesondere nicht, dass:
- ein Alarmempfänger tatsächlich erreichbar ist,
- eine Push-Benachrichtigung oder SMS rechtzeitig zugestellt wird,
- ein Alarmempfänger die Meldung wahrnimmt oder bestätigt,
- eine Notfallmeldung zutreffend interpretiert wird,
- eine Rettungsmaßnahme tatsächlich eingeleitet wird oder
- Hilfe innerhalb einer bestimmten Zeit eintrifft.
Die tatsächliche Reaktion auf Alarmmeldungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweils vorgesehenen Alarmempfänger beziehungsweise der vertraglich beauftragten Sicherheits- oder Rettungsorganisationen.
DESafe ersetzt nicht die unmittelbare Kontaktaufnahme mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder anderen geeigneten Hilfsstellen.
Bei erkennbaren akuten Gefahren oder Notfällen darf die Nutzung der App notwendige unmittelbare Schutz- und Rettungsmaßnahmen nicht verzögern.
Der Anbieter schuldet im Rahmen der vereinbarten Leistungen die Bereitstellung der vorgesehenen technischen Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten Rettungs- oder Sicherheitserfolg.
B.6 Pflichten und Eigenverantwortung der Nutzer
Die Nutzer sind verpflichtet, die Anwendung bestimmungsgemäß zu verwenden und die für ihre Funktionsfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherzustellen.
Hierzu gehört insbesondere:
- Die korrekte Einrichtung der App
- Die Erteilung der erforderlichen Geräteberechtigungen
- Die Auswahl und Aktualisierung geeigneter Notfallkontakte
- Die Prüfung der persönlichen Benachrichtigungs- und Alarmierungseinstellungen
- Die Sicherstellung einer ausreichenden Akkuversorgung
- Die Beachtung erkennbarer Einschränkungen der Netzabdeckung
- Die Durchführung angebotener Funktionsprüfungen
- Die ordnungsgemäße Aktivierung und Beendigung von Check-in-Sitzungen
Nutzer dürfen sich nicht ausschließlich auf DESafe verlassen, wenn die konkrete Gefährdungslage zusätzliche oder unmittelbare Schutzmaßnahmen erfordert.
Die App darf insbesondere nicht als alleinige Sicherheitsmaßnahme eingesetzt werden, wenn aufgrund gesetzlicher, betrieblicher oder fachlicher Anforderungen zusätzliche Schutz- oder Notrufsysteme erforderlich sind.
Eine missbräuchliche Auslösung von Alarmen sowie die vorsätzliche Übermittlung falscher Gefahrenmeldungen ist unzulässig.
B.7 Besondere Bestimmungen für Unternehmen und Organisationen
Bei der betrieblichen Nutzung dient DESafe als technisches Hilfsmittel zur Unterstützung betrieblicher Sicherheits- und Alarmierungsprozesse.
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften verbleibt beim jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise bei der verantwortlichen Organisation.
Insbesondere obliegen der verantwortlichen Organisation:
- Die Durchführung und Dokumentation erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen
- Die Entscheidung über die Eignung von DESafe für die jeweiligen Arbeitsbedingungen
- Die Festlegung geeigneter Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- Die Einrichtung einer geeigneten Alarmierungs- und Rettungskette
- Die Auswahl erreichbarer und geeigneter Alarmempfänger
- Die Unterweisung der Beschäftigten
- Die regelmäßige Kontrolle der betrieblichen Sicherheitsorganisation
- Die Sicherstellung gegebenenfalls erforderlicher zusätzlicher Schutzmaßnahmen
DESafe übernimmt durch die Bereitstellung der Software nicht die Stellung eines Arbeitgebers, Sicherheitsbeauftragten oder sonstigen gesetzlich verantwortlichen Funktionsträgers.
Die Bereitstellung oder Verwendung von DESafe entbindet Unternehmen insbesondere nicht von einer eigenständigen Prüfung, ob die Anwendung für die konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen geeignet ist.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung über eine professionelle Alarmbearbeitung besteht, ist mit der Bereitstellung von DESafe keine Verpflichtung des Anbieters zur personellen Entgegennahme oder Bearbeitung von Alarmen verbunden.
Insbesondere ist durch die verantwortliche Organisation zu prüfen, ob aufgrund der Art und Höhe der Gefährdung eine normgerechte Personen-Notsignal-Anlage oder eine andere technisch und organisatorisch geeignete Maßnahme erforderlich ist.
B.8 Standortbestimmung und Standortgenauigkeit
Die standortbezogenen Funktionen von DESafe beruhen auf den Ortungsdiensten des mobilen Endgeräts sowie auf externen technischen Diensten.
Die Ermittlung der Position kann insbesondere in Gebäuden, unterirdischen Bereichen, bei eingeschränktem Satellitenempfang oder aufgrund technischer Störungen ungenau, verzögert oder unmöglich sein.
DESafe kann daher keine jederzeit vollständige, aktuelle oder metergenaue Standortbestimmung garantieren.
Die Standortanzeige dient der Unterstützung von Alarmempfängern bei der Lokalisierung einer betroffenen Person. Eine eigenständige Prüfung der Plausibilität und Aktualität der übermittelten Position kann im konkreten Notfall erforderlich sein.
Die Verarbeitung personenbezogener Standortdaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
B.9 Notfallkontakte und Alarmempfänger
Die Auswahl und Hinterlegung geeigneter Notfallkontakte obliegt dem Nutzer beziehungsweise der berechtigten Organisation.
Der Nutzer beziehungsweise die Organisation ist dafür verantwortlich, dass die hinterlegten Kontaktdaten zutreffend und aktuell sind und dass die benannten Personen oder Stellen für die vorgesehene Alarmierungsfunktion geeignet sind.
Soweit der Anbieter nicht aufgrund einer gesonderten Vereinbarung selbst die Bearbeitung von Alarmmeldungen übernommen hat, liegt die tatsächliche Reaktion auf solche Meldungen außerhalb seiner geschuldeten Leistung.
Die technische Versendung einer Alarmmeldung begründet allein keine Verpflichtung des Anbieters, eigenständig Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
B.10 Gefahrenkarte und Gefahrenmeldungen
Die DESafe-Gefahrenkarte dient ausschließlich der Information über erfasste oder gemeldete Gefahrenbereiche und der ergänzenden Einschätzung geografischer Gefahrenlagen.
Die angezeigten Informationen können auf Meldungen von Nutzern, externen Datenquellen oder sonstigen verfügbaren Informationen beruhen.
Der Anbieter kann nicht gewährleisten, dass sämtliche Gefahren vollständig, zutreffend oder aktuell dargestellt werden.
Insbesondere bedeutet das Fehlen einer Gefahrenmeldung nicht, dass ein Gebiet gefahrlos ist.
Die Gefahrenkarte stellt keine individuelle Gefahrenanalyse oder Gefährdungsbeurteilung dar und ersetzt weder eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch die eigenverantwortliche Bewertung konkreter Gefahrensituationen.
Aus der Darstellung oder Nichtdarstellung eines Gefahrenbereichs kann keine Garantie für die Sicherheit oder Gefahrlosigkeit eines bestimmten Ortes abgeleitet werden.
Nutzer sind verpflichtet, bei eigenen Gefahrenmeldungen nach bestem Wissen zutreffende Angaben zu machen und keine rechtswidrigen, irreführenden oder fremde Rechte verletzenden Inhalte einzustellen.
Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige oder offensichtlich missbräuchliche Meldungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entfernen oder deren Sichtbarkeit einzuschränken.
Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte der Gefahrenkarte können elektronisch an kontakt@desafe-app.de übermittelt werden.
Die Meldung soll eine hinreichende Beschreibung des beanstandeten Inhalts, dessen Standort beziehungsweise eindeutige Identifizierung sowie eine Begründung enthalten, weshalb der Inhalt für rechtswidrig gehalten wird.
Soweit der Digital Services Act Anwendung findet, werden entsprechende Meldungen und Entscheidungen nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Hierzu gehören insbesondere die erforderliche Eingangsbestätigung und die Mitteilung über die getroffene Entscheidung.
Gesetzliche Prüf-, Informations- und Abhilfepflichten bleiben unberührt.
B.11 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
Der Anbieter bemüht sich um eine zuverlässige technische Bereitstellung der DESafe-Dienste.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund technischer Gegebenheiten nicht zugesichert werden, soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung besteht.
Wartungsarbeiten, Sicherheitsaktualisierungen, technische Störungen und erforderliche Anpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch weiterzuentwickeln, Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen, Fehler zu beheben und Funktionen anzupassen, soweit dies mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Anforderungen vereinbar ist.
Wesentliche Änderungen vertraglich geschuldeter Funktionen erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Umfang und unter Wahrung der Rechte der Nutzer.
B.12 Benutzerkonto und Zugangssicherheit
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und eine missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos nach Möglichkeit zu verhindern.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
Bei erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei konkreten Sicherheitsrisiken kann der Anbieter den Zugang im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang vorübergehend einschränken oder sperren.
B.13 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem berechtigten Nutzer für die Dauer des Nutzungsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der DESafe-App ein.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Weiterverbreitung oder kommerzielle Verwertung der Software ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang oder mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.
Sämtliche Rechte an der Software, den Marken und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
B.14 Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweils vereinbarten Nutzungsmodell.
Bei betrieblichen Nutzungsverhältnissen gelten vorrangig die mit der jeweiligen Organisation vereinbarten Vertragsbedingungen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses können die vom Vertrag erfassten Funktionen und Zugriffsberechtigungen deaktiviert werden.
Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.
Teil C – Allgemeine rechtliche Bestimmungen
C.1 Haftungsregelungen
C.1.1 Grundsatz
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine wirksamen Haftungsbeschränkungen vereinbart sind.
C.1.2 Unbeschränkte Haftung
Die Haftung des Anbieters bleibt unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
C.1.3 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter ausschließlich auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens, soweit nicht einer der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß C.1.2 vorliegt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit nicht einer der Fälle gemäß C.1.2 vorliegt.
C.1.3a Haftungshöchstgrenzen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung des Anbieters bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 250.000 EUR je Schadensfall und insgesamt auf 500.000 EUR je Vertragsjahr und Vertragsverhältnis, begrenzt.
Als Vertragsjahr gilt jeweils ein Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Vertragsverhältnisses.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung gemäß C.1.2.
Individuell vereinbarte abweichende Haftungsregelungen bleiben unberührt.
C.1.4 Technische Störungen und Drittleistungen
Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere bei Mobilfunk- und Internetverbindungen, GPS-Signalen, mobilen Endgeräten und Betriebssystemen.
Für Dienstleister, die der Anbieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Funktionen einsetzt, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
C.1.5 Kein garantierter Sicherheitserfolg
Die Bereitstellung der DESafe-App beinhaltet keine Garantie für die Verhinderung von Unfällen, die Erkennung sämtlicher Notfälle, eine erfolgreiche Alarmübermittlung oder eine rechtzeitige Rettung.
Eine Haftung für das bloße Ausbleiben eines solchen Erfolgs besteht nicht, soweit der Anbieter dadurch keine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verletzt hat.
Die Haftung für eine vom Anbieter zu vertretende Pflichtverletzung richtet sich nach den vorstehenden Regelungen.
C.1.6 Verantwortlichkeit Dritter und Mitverschulden
Für eigenständige Handlungen oder Unterlassungen von Notfallkontakten, Rettungsorganisationen, Arbeitgebern oder sonstigen Dritten haftet der Anbieter nur, soweit ihm diese nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen sind.
Ein Mitverschulden des Geschädigten oder anderer rechtlich zu berücksichtigender Beteiligter wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
C.2 Vertragsübertragung und Wechsel des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb, die Software, die Marke DESafe sowie damit verbundene Vermögenswerte im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, Ausgründung oder Unternehmensübertragung auf eine andere Gesellschaft zu übertragen.
Eine Übertragung bestehender Vertragsverhältnisse einschließlich der vertraglichen Rechte und Pflichten auf eine andere Gesellschaft ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen möglich.
Die Übertragung soll insbesondere auf eine mit dem Anbieter verbundene Gesellschaft oder eine Gesellschaft erfolgen können, welche den DESafe-Geschäftsbetrieb übernimmt und fortführt.
Voraussetzung einer Vertragsübertragung ist, dass die übernehmende Gesellschaft in die wesentlichen vertraglichen Rechte und Pflichten eintritt und die vereinbarten Leistungen grundsätzlich fortführt.
Der betroffene Vertragspartner wird über einen vorgesehenen Wechsel des Vertragspartners in Textform informiert. Dabei werden insbesondere die Identität und Kontaktdaten des neuen Vertragspartners sowie der vorgesehene Zeitpunkt des Wechsels mitgeteilt.
Dem Vertragspartner wird für den Fall einer solchen Vertragsübertragung das Recht eingeräumt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Gesetzliche Rechte und gegebenenfalls erforderliche Zustimmungserfordernisse bleiben unberührt.
Die Übertragung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
Die Übertragung einzelner Software-, Marken- oder Vermögensrechte, die keine Übertragung des Vertragsverhältnisses bewirkt, bleibt hiervon unberührt.
C.3 Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots.
Änderungen werden den betroffenen Vertragspartnern in geeigneter Form rechtzeitig mitgeteilt.
Soweit eine Änderung die Zustimmung des Vertragspartners erfordert, wird diese gesondert eingeholt.
Einseitige Änderungen wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
C.4 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der DESafe-Website und DESafe-App enthält die Datenschutzerklärung unter:
https://desafe-app.de/datenschutz
C.5 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
C.6 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern der Sitz des Anbieters.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
C.7 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026